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Gründung GmbH in Italien

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Gründung GmbH in Italien;

Die Gründung Ihrer Gesellschaft in Italien wird von uns in allen Bereichen des Gesellschaftsrechtes, Steuerrechtes und Arbeitsrechtes betreut. Dabei übernehmen wir auch alle Arbeiten und Aufgaben des Wirtschaftsanwaltes. Vor Gründung werden zusammen mit Ihnen die Zielsetzungen, die Voraussetzungen und die Erfordernisse geprüft. Viele dieser Details werden auf dieser Seite und durch unsere kostenlose Erst-Beratung abgeklärt. Die wichtigsten zu klärenden Punkte sind: - Gesellschaftsform -Verwaltungsform - Gesellschaftszweck - Verwaltungssitz und eventuelle Betriebseinheiten - Gesellschaftskapital Die Tochtergesellschaft ist das zu bevorzugende Geschäftsmodell für ein längerfristiges Engagement in Italien. Diese bietet Rechtssicherheit und keine Rückwirkung von Verlusten auf die Muttergesellschaft. Zudem liegt eine klare Abgrenzung der Geschäftsgebarung vor und die eigenständige Gesellschaft bietet wesentliche Vorteile in der Positionierung und im Marketing in Italien.

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